Gütersloh. Die Fortsetzung des Prozesses gegen den Rietberger Peter K., der seine Frau im vergangenen Dezember getötet und einbetoniert haben soll, begann mit einem Paukenschlag. Neben seinem bisherigen Anwalt Holger Rostek, erschien mit dem Kölner Guido Zengerle ein weiterer Rechtsvertreter am Bielefelder Landgericht. Der Grund: K. habe das Vertrauen in Rostek verloren und beantragte, dass er als Pflichtverteidiger abberufen werden soll.
Anlass für das zerrüttete Verhältnis sei die von Rostek zum Prozessauftakt gegebene Einwilligung gewesen, dass K. in Presseberichten nicht unkenntlich gemacht werden müsse. Dies sei ohne seine Zustimmung geschehen, ließ K. über Zengerle mitteilen. Er könne keinem Anwalt vertrauen, der seine Identität der Öffentlichkeit preisgebe. Rostek widersprach der Darstellung. Auch Ks Vorwurf, dass er nur im eigenen Interesse gehandelt habe, wies er als "haltlos" zurück. "Meiner Meinung nach ist das Vertrauensverhältnis nicht erschüttert", so der Jurist. Richterin Jutta Albrecht äußerte Zweifel daran, dass eine Zusammenarbeit zwischen dem Anwalt und K. nicht mehr möglich sei. Sie wollte sich allerdings keine Entscheidung "aus dem Handgelenk schütteln", weshalb der Prozess zumindest bei diesem Termin mit doppeltem Rechtsbeistand für Peter K. durchgeführt wurde.
Als Zeugen wurden zwei Mitarbeiter des Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) gehört, die jahrelang mit der getöteten Marion L. zusammengearbeitet hatten. Sowohl Jutta F. als auch Ulrich M. beschrieben L. übereinstimmend als zwar sehr kranke, aber auch sehr willensstarke und lebensbejahende Frau. Unstimmigkeiten gab es indes bei der Darstellung des letzten Erscheinens Ls. an ihrem ehemaligen Arbeitsplatz. Beide Zeugen gaben an, dass L. am 18. Dezember 2012 ihren Ex-Kollegen Kuchen gebracht habe – also genau an dem Tag, an dem K. angegeben hatte, seine Frau am Vormittag getötet zu haben. F., die sich im Gegensatz zu ihren Kollegen an einen Besuch am frühen Nachmittag erinnerte, musste auf Nachfrage der Verteidigung einräumen, dass sie sich das Datum des Termins nicht genau notiert habe. M. wiederum gab an, dass er über E-Mails genau angeben könne, dass es sich um den Vormittag des 18. Dezember gehandelt haben müsse. "Es hat an dem Tag eine wahre Tortenschlacht gegeben", sagte M. Er und eine Kollegin hätten bereits Nussecken und Kuchen mitgebracht, dann sei auch noch Marion L. mit zwei weiteren Torten aufgetaucht. Einig waren sich die Zeugen wiederum, dass auch K. an dem Tag im CHE gewesen sei – um seine Frau abzuholen.
Einigkeit herrschte zum Abschluss des Prozesstages auch unter den Anwälten. Beide forderten – gleichwohl in getrennten Anträgen – die Hinzuziehung eines Sachverständigen. K. habe sich zum Tatzeitpunkt in einem "psychischen Ausnahmezustand" befunden, weshalb die Schuldfähigkeit "erheblich eingeschränkt" sei. Dies soll ein psychiatrisches Gutachten erweisen. Auch hier vertagte das Gericht die Entscheidung. Der Prozess wird am Dienstag, 12. November, fortgesetzt.