In diesem baufälligen, leer stehenden und mittlerweile abgerissenen Haus an der Carl-Bertelsmann-Straße 44, hier ein Bild von einem früheren Brand, hatte der 23-jährige Gütersloher eine Matratze entzündet. - © Andreas Eickhoff
In diesem baufälligen, leer stehenden und mittlerweile abgerissenen Haus an der Carl-Bertelsmann-Straße 44, hier ein Bild von einem früheren Brand, hatte der 23-jährige Gütersloher eine Matratze entzündet. | © Andreas Eickhoff

NW Plus Logo Gütersloh Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen Brandstifter aus Gütersloh auf

Nachdem der Gütersloher Rechtsanwalt Martin Rother Revision einlegte, hat der BGH in Karlsruhe die vom Landgericht Bielefeld angeordnete Zwangseinweisung eines psychisch erkrankten Mannes kassiert. Weshalb die Unterbringungsanordung des 23-Jährigen nicht mehr gilt – und wie es nun weitergehen soll.

Christian Bröder

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