Gütersloh. Die Stadt will darauf verzichten, eine Steuer für Wettbüros zu erheben. Kämmerin Christine Lang führt dafür rechtliche Gründe an. Sie beruft sich auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes und des Oberverwaltungsgerichtes Münster und zieht aus deren Begründung den Schluss, dass kein einziges der in Gütersloh bestehenden Wettlokale unter die Steuerpflicht fiele.
Gütersloh Stadt will auf Steuern für Wettbüros verzichten
Das Argument: Die Verwaltung sieht die rechtlichen Grundlagen dafür nicht gegeben

27.10.2018 | Stand 26.10.2018, 16:36 Uhr