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Landrat Adenauer - © FOTO: RAIMUND VORNBÄUMEN
Landrat Adenauer | © FOTO: RAIMUND VORNBÄUMEN

Kreis Gütersloh Landrat gibt Auskünfte über seine Einkünfte

Sven-Georg Adenauer verdient 41.537 Euro dazu

15.02.2014

Kreis Gütersloh (he). Landrat Sven-Georg Adenauer (CDU) hat seine Einkünfte aus Nebentätigkeiten im Jahr 2013 deutlich gesteigert. Dies geht aus einer Mitteilungsvorlage hervor, in der Adenauer dem Kreistag gemäß des Korruptionsbekämpfungsgesetzes seine Vergütungen offengelegt hat. Insgesamt verdiente der Landrat im vergangenen Jahr 41.537 Euro dazu. Lediglich 566,92 Euro davon muss Adenauer an die Kreiskasse abführen.

Der Christdemokrat gibt mit seiner Auflistung bereits zum vierten Mal Auskunft über seine Nebeneinkünfte – und dies detaillierter, als vom Gesetzgeber eingefordert. "Ich habe über die bestehende Verpflichtung hinaus nicht nur die von mir ausgeübten Nebentätigkeiten, sondern zugleich alle Gremientätigkeiten aufgeführt", stellt Adenauer fest. Weder das Korruptionsbekämpfungsgesetz noch andere gesetzliche Bestimmungen sähen deren Veröffentlichung vor. Dennoch lege er diese Daten wie auch in den Vorjahren offen.

Wie auch schon 2012 ging Adenauer 35 Nebentätigkeiten nach, darunter befinden sich 23 unentgeltliche und ehrenamtliche Posten. Dennoch nahm er im Vergleich zum Vorjahr 7.900 Euro mehr ein. Nahezu gleich geblieben sind die Einkünfte aus Nebentätigkeiten, die bei der Abführungspflicht an den Kreis zu berücksichtigen sind. Als Aufsichtsrat der KHW Kommunale Haus und Wohnen Rheda Wiedenbrück, des Flughafens Paderborn/Lipstadt, der Regio IT und als Kommunalbeirat der LBS bezog der Landrat 6.566,92 Euro. Da die Grenze der Abführungspflicht bei 6.000 Euro liegt, fließen 566,92 Euro in die Kreiskasse.

Deutlich gestiegen sind wiederum die Einnahmen, die Sven-Georg Adenauer mit seinen Nebentätigkeiten im Sparkassenbereich erzielt hat. Als Mitglied der Verwaltungsräte des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe, der Kreissparkasse Wiedenbrück, der Kreissparkasse Halle und der Sparkasse Gütersloh erhielt er insgesamt 25.250 Euro – 5.400 Euro mehr als 2012. Da er gemäß des NRW-Erlasses nicht als Landrat, sondern als Privatperson in diesen Gremien vertreten ist, fallen diese Einnahmen nicht in die Abführungspflicht.

Ebenfalls nicht angerechnet werden die Tätigkeiten im Aufsichtsrat der Kreiswohnstättengenossenschaft Halle (320 Euro), im Beirat der Vereinigte Gas- und Wasserversorgung, im Beirat von E.ON Westfalen Weser AG (jeweils 1.000 Euro) und im Regionalbeirat Nord RWE (7.400 Euro).

Die genauen Summen sind auf der Internetseite des Kreises nachzulesen.

www.kreis-guetersloh.de