Bielefeld. Der Rat soll heute die neue Baumschutzsatzung beschließen. Dann dürfen Laubbäume ab einem Umfang von 60 Zentimetern und Nadelhölzer ab 100 Zentimeter Umfang nur noch auf Antrag gefällt werden. Der Antrag muss neben dem Nachweisen der Notwendigkeit einen Lageplan und „nachvollziehbare Angaben“ zu Art, Höhe, Stammumfang und Kronendurchmesser der Bäume enthalten. Im Einzelfall darf die Stadt den Maßstab des Lageplanes bestimmen oder die Vorlage zusätzlicher Unterlagen fordern. Gibts Zweifel, darf das Umweltamt sogar ein Sachverständigengutachten verlangen...
Bielefeld
In Bielefeld wird es jetzt richtig teuer eigene Bäume zu fällen
Die neue Baumschutzsatzung entzweit die Politik. Die CDU erwägt gar ein Bürgerbegehren dagegen. Alle Details im Überblick.
Michael Schläger
23.06.2022 | Stand 23.06.2022, 11:34 Uhr
23.06.2022 | Stand 23.06.2022, 11:34 Uhr
Bereits Abonnent?
Jetzt weiterlesen
-
alle Artikel frei
-
flexibel monatlich kündbar
-
alle Artikel frei
-
alle Artikel frei
-
einmalig für 24 Monate