Minden (hn). Der Prozess um den Brandanschlag auf die Flüchtlingsunterkunft in Porta Westfalica wird an das Schwurgericht beim Landgericht Bielefeld verlegt. Das hat das Schöffengericht am Amtsgericht Minden am Freitag entschieden.
Nach Ansicht des Gerichts haben sich aus den Einlassungen von zwei Angeklagten und der ersten Zeugenaussagen neue Anhaltspunkte für ein eventuelles Tötungsdelikt ergeben. So sei die Tat bewusst geplant worden, weil die Angeklagten noch extra Benzin von einer Tankstelle in Rinteln geholt hätten.
Den Angeklagten sei auch bewusst gewesen, dass sich in dem Haus Menschen, zur Tatzeit gegen 23 Uhr, meist schlafend, befunden hätten. Zudem seinen sie nach dem Wurf der Molotow-Cocktails sofort geflohen, ohne Rücksicht darauf, wie sich der Brand an der Hauswand weiter entwickeln könnte.
Der Staatsanwalt und die vier Verteidiger sprachen sich gegen eine Verweisung aus. Ein Eventualvorsatz sei nicht nachweisbar. Die Angeklagten hätten nach (eigenen Angaben) nur Zeichen setzen wollen. Von den Nebenklägern wurde der Beschluss des Gerichts begrüßt.
Versuchter Mord oder Brandstiftung?- Prozess um Anschlag auf Flüchtlingsunterkunft erneut unterbrochen
Mit einem Prozessbeginn in Bielefeld wird nicht mehr in diesem Jahr gerechnet.