0
Der Sennefriedhof. - © Thomas Kopsieker
Der Sennefriedhof. | © Thomas Kopsieker

Bielefeld An Bielefelds Grabsteinen sind jetzt QR-Codes erlaubt

Friedhofssatzung mit etlichen Neuerungen

13.07.2015 | Stand 13.07.2015, 17:43 Uhr

Bielefeld. Eine Reihe von Neuerungen gibt es jetzt auf 19 städtischen Friedhöfen, die vom Umweltbetrieb verwalteten werden. Friedhofsbesuche sollen attraktiver werden, der Spielraum für die Gestaltung und Pflege von Grabstätten ist größer geworden.

Die Nutzungszeit, die zum Erwerb einer Wahlgrabstätte erforderlich ist, wurde einheitlich auf fünf Jahre reduziert. „So kann man sich zu Lebzeiten seine Wunschgrabstätte sichern, ohne bereits mit der vollen Gebühr in Vorleistung gehen zu müssen“, erklärt Friederike Hennen, Abteilungsleiterin Planung und Unterhaltung Friedhöfe im Umweltbetrieb. „Im Bestattungsfall muss das Nutzungsrecht dann für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert werden.“

Veränderungen gibt es zudem bei den Kinderreihengrabstätten. Diese mussten bisher mit Ablauf der Ruhezeit eingeebnet werden. Die neue Friedhofssatzung lässt Eltern nun die Wahl: Wer die Grabstätte länger pflegen möchte, kann beantragen, dass das Kinderreihengrab in ein Wahlgrab umgewandelt wird. Anschließend kann die Grabstätte gebührenpflichtig verlängert werden.

Einschränkungen gibt es hingegen bei den Tiefenbestattungen, bei denen zwei Särge übereinander in nur einer Grabstätte beigesetzt werden. „Wir konnten die Sicherheit beim Ausheben der Gruft nicht gewährleisten“, sagt Hennen. „Deshalb wird das Angebot nun auch auf dem Sennefriedhof, dem letzten verbliebenen Friedhof, eingestellt.“

Gestrichen wurden reglementierende Vorgaben für Grablaternen, Grabplatten und Grabhügel. Stattdessen ist es nun gestattet, QR-Codes auf Grabsteinen anzubringen und Urnenwahl- und Urnenreihengrabstätten mit Grabkanten einzufassen. „Bei der Installation eines QR-Codes ist der Inhalt der hinterlegten Internetseite zum Zeitpunkt des Antrags vollständig anzugeben. Auch bleibt der Antragsteller für den Inhalt seiner Seite verantwortlich“, erläutert Hennen.

Das Einfassen der Urnengräber mit Grabkanten muss von der Friedhofsverwaltung genehmigt werden. Neu für Hundehalter ist, dass sie ihre Hunde nun an der kurzen Leine auf den Friedhöfen führen müssen. Kot müssen sie beseitigen, sonst droht ein 500-Euro-Bußgeld.