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Der Verkauf von Kuchen auf gemeinnützigen Veranstaltungen (hier in Mecklenburg-Vorpommern) wird reglementiert. - © FOTO: DPA
Der Verkauf von Kuchen auf gemeinnützigen Veranstaltungen (hier in Mecklenburg-Vorpommern) wird reglementiert. | © FOTO: DPA

Bielefeld Jeder Kuchen braucht bald ein Etikett

Neues EU-Recht bedeutet: Ehrenamtliche Verkäufer sind auch Lebensmittelunternehmer

24.09.2014

Bielefeld. Ehrenamtler sind entsetzt: Wer in Zukunft einen Kuchen auf einem Kita-Fest verkauft, gilt als Lebensmittelunternehmer und muss in schriftlicher Form deklarieren, ob in seiner "Backware" Eier, Nüsse oder Milchprodukte enthalten sind. Ansonsten riskiert der Ehrenamtliche eine Ermahnung vom Ordnungsamt.