0
Fluggäste können bei Verspätungen auch dann eine Entschädigung fordern, wenn eine Reise aus mehreren Flügen besteht. Das gilt zumindest bei einheitlichen Tickets, die diese Teilflüge umfassen. - © Paul Zinken/dpa
Fluggäste können bei Verspätungen auch dann eine Entschädigung fordern, wenn eine Reise aus mehreren Flügen besteht. Das gilt zumindest bei einheitlichen Tickets, die diese Teilflüge umfassen. | © Paul Zinken/dpa

Reiserecht EuGH: Entschädigung auch bei verspäteten Anschlussflügen

Friederike Marx
06.10.2022 | Stand 24.10.2022, 12:48 Uhr
Regina Wank

Gute Nachrichten für Fluggäste nach einem turbulenten Reisesommer: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt abermals ihre Rechte bei großer Verspätung des Fliegers. Sie können auch dann Entschädigung fordern, wenn eine Reise aus mehreren Flügen besteht und diese von unterschiedlichen Airlines durchgeführt wurde, entschieden die Richter nun in Luxemburg.

Mehr zum Thema