Wem per Brief oder E-Mail eine Preiserhöhung für den Internetanschluss ins Haus flattert, sollte einen Blick in die AGB werfen. Darin kann die Sonderkündigung bei Erhöhungen bis maximal fünf Prozent ausgeschlossen sein. Ansonsten sollte das Augenmerk der Frist gelten, innerhalb derer man von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht wegen der Preiserhöhung Gebrauch machen kann.
Bei Preiserhöhung So läuft die Sonderkündigung des Internetvertrags
09.03.2023 | Stand 27.03.2023, 11:31 Uhr
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