Karlsruhe (epd). ARD, ZDF und Deutschlandradio sind mit dem Versuch gescheitert, die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar per Eilantrag durchzusetzen. Die Sender hätten nicht dargelegt, dass ihnen schwere Nachteile drohen, wenn sie die Entscheidung in der Hauptsache abwarten müssten, teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Eine inhaltliche Entscheidung wurde nicht gefällt. Der Rundfunkbeitrag bleibt damit vorläufig auf der aktuellen Höhe von 17,50 Euro, vorgesehen war eine Erhöhung um 86 Cent.
Erhöhung um 86 Cent Gericht weist Eilanträge der Sender zu Rundfunkbeitrag ab
Laut Gericht haben die Sender nicht dargelegt, dass ihnen schwere Nachteile drohen, wenn sie die Entscheidung in der Hauptsache abwarten.
22.12.2020 | Stand 22.12.2020, 19:10 Uhr