Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bremen hat angekündigt, drei Selektivverträge, die eine Vergütung von diversen homöopathischen Leistungen zum Gegenstand haben, zu kündigen. Das bedeutet, dass Patienten diese Leistungen sowie homöopathische Medikamente künftig selbst zahlen müssen.
Kassenärztliche Vereinigung Erste Krankenkassen übernehmen Kosten für Homöopathie nicht mehr
Patienten müssen für homöopathische Leistungen künftig selbst zahlen. Frankreich hatte eine solche Regelung bereits im Jahr 2019 beschlossen.
25.03.2022 | Stand 25.03.2022, 19:21 Uhr

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